Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert. Per 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft.Neue Behörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun
Scheibenstrasse 5
3600 Thun