Soziales/Gesundheit > Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das Vormundschaftswesen wird grundlegend erneuert. Per 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Neue Behörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun
Scheibenstrasse 5
3600 Thun
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