Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde.

Stimmberechtigt sind alle handlungsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet sind.

Im ersten Halbjahr lädt der Gemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein, um die Rechnung zu beschliessen. Im zweiten Halbjahr werden die Stimmberechtigten eingeladen, um einen Beschluss über den Voranschlag der laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern zu fassen. Der Gemeinderat gibt Ort, Zeit und Traktanden für die Versammlung dreissig Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt.


Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am Montag, 10. Juni 2024 um 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern statt.
 

 
Traktanden

1. Jahresrechnung 2023
- Kenntnisnahme der Nachkredite gemäss Nachkredittabelle
- Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditkontrolle
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023

2. Abstimmung über das Abschalten der Kirchenglocken in der Nacht
Petition aus der Bevölkerung

3. Reglement Betreuungsgutscheine für familienexterne Kinderbetreuung 
Teilrevision aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen

4. Personalreglement
Teilrevision aufgrund Korrektur Erhöhung Behördenentschädigung GR

5. Datenschutzreglement
Teilrevision aufgrund Artikel Internetbekanntmachung

6. Verschiedenes / Infos

Auflage
Die Reglemente liegen 30 Tage, die Unterlagen zum Budget liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens
3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. 

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 liegt vom 21. Juni 2024 bis am 19. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

 
Auflagen
Datenschutzreglement
Reglement über die Betreuungsgutscheine für familienexterne Kinderbetreuung
Personalreglement
Jahresrechnung 2023

   

Protokolle der Gemeindeversammlung
4. Dezember 2023
12. Juni 2023
5. Dezember 2022
19. September 2022
13. Juni 2022
29. November 2021
14. Juni 2021
7. Dezember 2020
31. August 2020
9. Dezember 2019
17. Juni 2019
3. Dezember 2018
18. Juni 2018
4. Dezember 2017
19. Juni 2017
5. Dezember 2016
20. Juni 2016



Bulletin, Gemeinde-Info
10. Juni 2024
4. Dezember 2023, Budget 2024, Personalreglement 2024
12. Juni 2023, Jahresrechnung 2022, Sicherheitskonzept Schulhaus
5. Dezember 2022
19. September 2022
13. Juni 2022
29. November 2021
14. Juni 2021
7. Dezember 2020
15. Juni 2020, Schul- und Kindergartenreglment-Teilrevision, Reglement über die Mehrwertabgabe
9. Dezember 2019
17. Juni 2019
3. Dezember 2018
18. Juni 2018
4. Dezember 2017
19. Juni 2017
5. Dezember 2016
20. Juni 2016