Gemeinde > Gemeindeversammlung
Stimmberechtigt sind alle handlungsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet sind.
Im ersten Halbjahr lädt der Gemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein, um die Rechnung zu beschliessen. Im zweiten Halbjahr werden die Stimmberechtigten eingeladen, um einen Beschluss über den Voranschlag der laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern zu fassen. Der Gemeinderat gibt Ort, Zeit und Traktanden für die Versammlung dreissig Tage vorher im Amtsanzeiger bekannt.
Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern statt.
1. Budget 2025
Genehmigung, Festsetzung der Steueranlagen und Gebühren
2. Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung WC-Anlagen im Altbau Schulhaus
Kenntnisnahme der Abrechnung
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Druckwasserleitungsersatz Kaltbrunnen-Sagi
Kenntnisnahme der Abrechnung
4. Abrechnung Verpflichtungskredit RITOP + IKT-Massnahmen (Steuerung Wasserversorgung)
Kenntnisnahme der Abrechnung
5. Gemeindewahlen
2 Baukommissionsmitglieder
6. Ehrungen
7. Orientierungen und Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zum Budget liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens
3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt vom 12. Dezember 2024 bis am 13. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Budget 2025 (folgt noch)
Protokolle der Gemeindeversammlung
10. Juni 2024
4. Dezember 2023
12. Juni 2023
5. Dezember 2022
19. September 2022
13. Juni 2022
29. November 2021
14. Juni 2021
7. Dezember 2020
31. August 2020
9. Dezember 2019
17. Juni 2019
3. Dezember 2018
18. Juni 2018
4. Dezember 2017
19. Juni 2017
5. Dezember 2016
20. Juni 2016
Bulletin, Gemeinde-Info
2. Dezember 2024
10. Juni 2024
4. Dezember 2023, Budget 2024, Personalreglement 2024
12. Juni 2023, Jahresrechnung 2022, Sicherheitskonzept Schulhaus
5. Dezember 2022
19. September 2022
13. Juni 2022
29. November 2021
14. Juni 2021
7. Dezember 2020
15. Juni 2020, Schul- und Kindergartenreglment-Teilrevision, Reglement über die Mehrwertabgabe
9. Dezember 2019
17. Juni 2019
3. Dezember 2018
18. Juni 2018
4. Dezember 2017
19. Juni 2017
5. Dezember 2016
20. Juni 2016