Bildung > Schule Fahrni > Schulkommission
Die Schulkommission steht Ihnen jederzeit für Fragen in Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zur Verfügung bzw. wird Sie an die entsprechende Ansprechperson weiterleiten.
Grundsätzlich gilt:
1. Kontakt: Betreffende Lehrerperson
2. wenn nötig: Beizug Schulleitung (Regula Marti)
3. wenn nötig: Beizug Schulkommission, bzw. einzelne Mitglieder nach Bedarf
Art. 35
Fahrni Daniela |
sk(at)schule-fahrni.ch |
|
Calame René | ||
Grossen Monika | ||
Pfeffing Monika | ||
Wenger Boss Daniela | ||
Schulsekretariat | info(at)gemeinde-fahrni.ch |
Grundsätzlich gilt:
1. Kontakt: Betreffende Lehrerperson
2. wenn nötig: Beizug Schulleitung (Regula Marti)
3. wenn nötig: Beizug Schulkommission, bzw. einzelne Mitglieder nach Bedarf
Grundaufgaben der Schulkommission
Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992Art. 35
- Die Schulkommissionen stellen die gute Führung der Schulen sicher.
- Die Schulkommissionen
- sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule gemäss der kantonalen Gesetzgebung besucht,
- sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde,
- legen die strategische Ausrichtung der Schulen fest,
- nehmen die übrigen Aufgaben und Befugnisse gemäss der Volksschulgesetzgebung, der Lehreranstellungsgesetzgebung und den Bestimmungen der Gemeinde wahr.